AHV Revision 2020
Mit Freude verfolgte ich den Ausgang zur Abstimmung der AHV Revision 2020. Jeder Versuch durch den Bundesrat Berset, die Stimmbürger mit den schlimmsten Szenarien einzuschüchtern blieben erfolglos. Heute steht die AHV auf einem soliden Fundament und das Vermögen ist in den letzten Jahren auf 45 Milliarden Franken gewachsen. Das in den nächsten Jahren die Generation der Babyboomer an diesen Reserven nagen werden steht auch nicht zu Debatte. Doch sollte man im Gegenzug den Bürgerinnen und Bürger die Information nicht vorenthalten, das spätestens 2030 die nächste Generation der Babyboomer ins erwerbsfähige Alter eintreten, und somit auch die prämieneinnahmen der AHV erhöhen wird. Wer heute eine Aussage machen will, dem kommt das lesen aus der Glaskugel gleich. Wir wissen alle das eine Revision unumgänglich ist, jedoch sollte man sich zuvor über folgenden Inhalt Gedanken machen. Wie kann sichergestellt werden das auch nach dem versterben eines Partners die Hinterbliebene nicht in eine Abwärtsspirale geraten und zukünftig auf Sozialhilfe angewiesen sein werden. Wieso kann das angesparte Kapital nicht den Erben zugeführt werden. Viele Bürgerinnen und Bürger würden eine Rente dem Kapitalbezug vorziehen, wenn das Restkapital den Erben ausbezahlt würde. Doch auch hier machen der übriggebliebene Partner den schlechteren. Zuerst wird Ihnen die Rente auf 60% gekürzt und danach verliert man beim Versterben das restliche Kapital vollends. Die grossen Gewinner sind die Führungsgremien der verschiedenen Institutionen, die jährlich eine Gewinn auszeichnen, und sich selbst grosse Boni auszahlen dürfen, ohne eigenes Zutun. Bevor wir mit der AHV Revision beginnen muss der Ruhegehalt eines Bundesrates überdacht werden. Bereits nach vier Amtsjahren erhält er CHF 18’333.— pro Monat, Total CHF 220’000.— pro Jahr. Tritt ein Bundesrat nach vier Jahren zurück, erhält er dies bis an sein Lebensende. Das selbe gilt für die Nationalräte. Diese erhalten zwar weniger belasten aber auch die Steuerzahler. Würden diese Beträge auf 50% gekürzt, könnten Jährlich über 30 Mio. gespart werden. Bundesräte wie auch Nationalräte könnten mit einem Ruhegehalt von CHF 70k – 140k gut leben.